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	<title>Hausbau News &#187; Versicherung</title>
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		<title>Wohngebäudeversicherung keine Pflicht aber eine Kür</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 16:03:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Schock ist groß, wenn eine Umweltkatastrophe wie Sturm, Hagel oder Brände das eigene Haus zerstören. Das böse Erwachen kommt, wenn man als Hausbesitzer damit alles verloren hat, weil keiner die Kosten übernimmt. Wer davor geschützt sein möchte, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. 
Ein Sturm, Feuer, Hagel oder auch Leitungswasser können verheerende Folgen haben. Entweder ziehen sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schock ist groß, wenn eine Umweltkatastrophe wie Sturm, Hagel oder Brände das eigene Haus zerstören. Das böse Erwachen kommt, wenn man als Hausbesitzer damit alles verloren hat, weil keiner die Kosten übernimmt. Wer davor geschützt sein möchte, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. </p>
<p>Ein Sturm, Feuer, Hagel oder auch Leitungswasser können verheerende Folgen haben. Entweder ziehen sie einen Teilschaden nach sich, meist folgt aber ein Totalschaden. In solchen Fällen muss man sich nicht nur mit der Bewältigung des Hausverlustes auseinandersetzen, sondern auch die Folgekosten der Reparatur oder Instandsetzung tragen. <span id="more-150"></span>Mit einer <a href="http://www.tarif24.de/wohngebaeudeversicherung.php">Wohngebäudeversicherung</a> bleibt einem das erspart. </p>
<p><strong>Wann schützt mich die Wohngebäudeversicherung? </strong><br />
Sie greift immer dann, wenn Umweltschäden wie Feuer-, Sturm-, Hagel- oder auch Leitungswasserschäden auftreten. Somit können sich Hausbesitzer vor Umweltkatastrophen schützen. Vor allem, wenn ein Haus durch Finanzierung gekauft wird, bestehen viele Banken auf eine Wohngebäudeversicherung. Damit schützen sie den Eigentümer davor, einer Umweltkatastrophen beziehungsweise Schäden durch Leitungswasser zu unterliegen, nichts mehr zu besitzen und dennoch das Haus bei der Bank abzahlen zu müssen. </p>
<p>Bei einer Wohngebäudeversicherung sollte das Minimum an Schäden abgedeckt werden. Dazu gehören die benannten Einbußen durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Zusätzliche Vereinbarungen hängen von der jeweiligen Versicherung ab und sollten im Einzelfall überdacht werden. Das richtet sich je nach Wohngebiet. In einer Gegend, in der es häufig Erdbeben gibt, bietet es sich an, dieses mit zu versichern. Gleiches gilt für Erdsenkungen, Lawinengefahr oder Hochwasser. </p>
<p><strong>Was ist versichert – und was nicht? </strong><br />
Das gesamte Hab und Gut deckt die Wohngebäudeversicherung nicht ab. Die Versicherung bezieht sich primär auf das Gebäude. Weiterhin umfasst sie das nähere Gebäudezubehör und das weitere Gebäudezubehör. Bei dem näheren handelt es sich beispielsweise um die Klingel oder den Briefkasten. Zum weiteren Gebäudezubehör gehören der Carport, die Hündehütte oder Ähnliches. Auch Folgekosten wie die Hotelübernachtung sollte die Wohngebäudeversicherung umfassen.</p>
<p>Alles, was sich außerhalb des Grundstücks befindet, ist nicht automatisch mit versichert. Dafür schließt die Versicherung mit den Vertragspartnern eine spezielle Vereinbarung, die in die Wohngebäudeversicherungen mit aufgenommen wird. Das gilt auch für eine Markise, die nach dem Abschluss der Versicherung am Haus angebracht wird. Für diese besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Allerdings hängt das von den jeweiligen Konditionen der Versicherung ab. Die bekannten Wasserschäden gehören in der Regel nicht in diese Police.</p>
<p>Ein Punkt ist bei einer Versicherung noch wichtig: Was kostet mich der Schutz? Das ist in diesem Fall von verschiedenen Faktoren abhängig. Es kommt darauf an, welche Gefahren versichert werden, in welchem Gebiet der zu Versichernde wohnt und wie hoch der Gebäudewert ist. Außerdem bieten auch die verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Tarife an, die unterschiedliche Konditionen und Preise enthalten. </p>
<p>Für Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung elementar. Denn meist bedeutet der Kauf oder Bau eines Hauses einen großen finanziellen Kraftakt, den man sich teilweise hart erarbeitet hat. Damit bekommt ein Haus einen hohen Stellenwert, den wohl niemand gerne leichtfertig aufs Spiel setzt. </p>

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		<title>Wohngebäudeversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 22:27:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einer Wohngebäudeversicherung ist man für alle Fälle vorbereitet. Ganz gleich, ob ein Blitz einschlägt, ein Sturm oder Brand alles vernichtet, der Hausbesitzer ist mit einer Wohngebäudeversicherung immer gut abgesichert und daher eine gute Wahl zum Schutz des Eigenheims. Gegen folgende Schäden ist das Haus mit dieser Versicherung abgedeckt:

Schäden durch Hagel oder Sturm
Schäden durch Wasser
Schäden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer Wohngebäudeversicherung ist man für alle Fälle vorbereitet. Ganz gleich, ob ein Blitz einschlägt, ein Sturm oder Brand alles vernichtet, der Hausbesitzer ist mit einer Wohngebäudeversicherung immer gut abgesichert und daher eine gute Wahl zum Schutz des Eigenheims. <span id="more-129"></span>Gegen folgende Schäden ist das Haus mit dieser Versicherung abgedeckt:</p>
<ul>
<li>Schäden durch Hagel oder Sturm</li>
<li>Schäden durch Wasser</li>
<li>Schäden, die durch Feuer verursacht wurden, wozu auch der Blitzeinschlag gehört.</li>
</ul>
<p>Zusätzlich hierzu sind in der Versicherung auch die Aufräumarbeiten, die Abbruch- oder die Bewegungskosten abgedeckt.</p>
<p><strong>Was ist zusätzlich mitversichert?</strong><br />
Das gesamte Gebäude sowie sämtliche Garagen und Nebenbauten sind automatisch mitversichert, wenn dies beim Vertragsabschluss mit eingebunden ist. Zudem sind beispielsweise auch die Einbauküche und eine Markise automatisch mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag mit aufgeführt wurde.</p>
<p><strong>Gibt es in der Wohngebäudeversicherung auch Deckungserweiterungen?</strong><br />
Je nach Anbieter gibt es auch zusätzliche Deckungserweiterungen wie sämtliche Rohre, Schäden nach einer Überspannung, dann Schäden am Gebäude durch Dritte oder Beseitigung von kontaminiertem Erdreich.</p>
<p><strong>Was gibt es Besonderes zu beachten?</strong><br />
Grundsätzlich muss der Hausbesitzer beachten, bei Feuer sofort die Feuerwehr zu rufen. Zudem sollte er schnellstmöglich seine Versicherung über den entstandenen Schaden informieren. Schäden am Gebäude sollte er möglichst fotografieren und beschädigte Teile für eine Begutachtung durch die Versicherung aufheben.<br />
</p>
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		<title>Bauherren Haftpflichtversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 22:17:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung für Bauherren so wichtig?
Ein unbeabsichtigter Zwischenfall ist sehr schnell passiert. Es wäre denkbar, dass sich ein Kind auf einer nicht richtig gesicherten Baustelle verletzt, oder ein Auto im Vorbeifahren durch herunterfallende Bauteile beschädigt wird. Solche Unfälle können unter Umständen für den Bauherren dermaßen verheerende Kosten verursachen, dass sein ganzes Vorhaben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Warum ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung für Bauherren so wichtig?</strong><br />
Ein unbeabsichtigter Zwischenfall ist sehr schnell passiert. Es wäre denkbar, dass sich ein Kind auf einer nicht richtig gesicherten Baustelle verletzt, oder ein Auto im Vorbeifahren durch herunterfallende Bauteile beschädigt wird. Solche Unfälle können unter Umständen für den Bauherren dermaßen verheerende Kosten verursachen, dass sein ganzes Vorhaben dadurch in Gefahr gerät, denn trotz sorgfältigster Planung und sorgfältiger Ausführung kann immer einmal etwas passieren. <span id="more-120"></span>Damit der Traum vom eigenen Heim nicht zerplatzt, sollte sich jeder Bauherr richtig absichern. Hierzu gehört unbedingt die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Schutz gegen gesetzliche Haftungsansprüche bietet, welche durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei der Errichtung der eigenen Immobilie bestehen.</p>
<p><strong>Nachlässigkeiten können teuer werden</strong><br />
Zuerst muss man als Bauherr dafür sorgen, dass die eigene Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist und sich normalerweise keiner verletzen kann. Zudem kann die Verkehrssicherungspflicht auch an das Bauunternehmen abgegeben werden. Allerdings schützt ihn dies nicht vor der Haftung, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt.</p>
<p>Nach der Baustellenverordnung muss an einer Baustelle, an der mehrere Firmen beteiligt sind, eine bestimmende Person eingesetzt werden, was in den meisten Fällen der Architekt ist. Dieser muss dafür sorgen, dass die Arbeitsschutzvorschriften und die Gefahrgutvorschriften eingehalten werden. Wenn der Bauherr selbst diese Aufgaben nicht erfüllen kann, ist er für das Einsetzen dieser Überwachungsperson verantwortlich.</p>
<p><strong>Wann tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein?</strong><br />
Bei allen Personen- und Sachschäden haftet die Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unbegründete Schadensansprüche jedoch werden abgelehnt, und im Falle von Prozessen werden diese Kosten von der Versicherung übernommen. Der Beitrag einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wird aus der Gesamtsumme aller Baukosten berechnet, wovon der Bauherr rund 1 Promille an Versicherungsbeitrag zahlen muss. Die Dauer dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht vom Baubeginn bis zur endgültigen Abnahme der Immobilie und kann unter Umständen bis zu zwei Jahren betragen.</p>
<p>Die Versicherungssumme sollte zwischen zwei und drei Millionen liegen, falls ein Verunglückter dauerhafte Schäden zurückbehält, was bei zu geringer Versicherungssumme sogar den Verlust der Immobilie bedeuten kann.</p>
<p>Neben der Bauherrenversicherung sollte noch</p>
<ul>
<li>eine Bauherrenunfallversicherung,</li>
<li>eine Bauhelferunfallversicherung,</li>
<li>eine Bauleistungsversicherung,</li>
<li>eine Feuer-Rohbau-Versicherung und noch</li>
<li>eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden, welche alle mit der Abnahme der Immobilie beendet sind.</li>
</ul>

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		<title>Gebäudeversicherung und Nebenkosten</title>
		<link>http://www.nationalheritageareas.org/gebaudeversicherung-und-nebenkosten.html</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 12:55:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist die Gebäudeversicherung ein Bestandteil der Nebenkosten?
Tatsächlich dürfen Vermieter die Gebäudeversicherung auch in die Nebenkosten(abrechnung) mit aufnehmen und so auf die Mieter umgelegt werden, da sie als Bestandteil der Wohnnebenkosten oder aber auch, je nach Ansicht, ein Teil der Betriebskosten gelten. Da aber auch die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, soll die Zuordnung hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ist die Gebäudeversicherung ein Bestandteil der Nebenkosten?</strong><br />
Tatsächlich dürfen Vermieter die Gebäudeversicherung auch in die Nebenkosten(abrechnung) mit aufnehmen und so auf die Mieter umgelegt werden, da sie als Bestandteil der Wohnnebenkosten oder aber auch, je nach Ansicht, ein Teil der Betriebskosten gelten.<span id="more-93"></span> Da aber auch die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, soll die Zuordnung hier nicht Gegenstand der Diskussion sein. Immer wieder geben diese Abrechnungen Anlass zu Streitigkeiten, die nicht selten sogar vor einem Gericht enden. Die Umlagefähigkeit wird jedoch durch die Verordnung zur wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. im Punkt 13 geregelt, danach ist eine Umlegung entsprechender Kosten auf die Mieter erlaubt.</p>
<p><strong>Nebenkostenabrechnung – wie viel Kontrolle haben die Mieter wirklich?</strong><br />
Mieter haben mit Hilfe einer präzisen Abrechnung, die alle umlagefähigen Posten einzeln aufführt, und zuvor bereits im Mietvertrag fest verankert worden sind, eine geringe Kontrollmöglichkeit. Handelt es sich jedoch um eine unzureichende Aufschlüsselung der Kosten, so könnte dies eine so genannte “überraschende Klausel” sein, die nach dem BGB zur Nichtigkeit führen würde, daher ist eine transparent und akkurat geführte Aufschlüsselung erforderlich. Auch die Grundlagen der Berechnung können von den Mietern eingesehen und unter Umständen beanstandet werden, was dementsprechend auch für Dienstleistungen, die durch Dritte, wie hier die entsprechende Versicherung, gilt. Dennoch muss auch der Vermieter bei der Abrechnung einiges befolgen bzw. beachten. Es ist nur der Anteil an der Gebäudeversicherung vom Mieter zu tragen, der sich nach der Anzahl der Quadratmetern richtet und muss so entsprechend durch alle Mieter geteilt werden. Mag das für einen Laien wie eine Kleinigkeit wirken, so ist der juristische Hintergrund dennoch durchaus beachtlich.</p>
<p><strong>Müssen Änderungen vom Mieter genehmigt werden?</strong><br />
Ändert sich die Police oder der Vertrag an sich und kommt es dadurch eventuell zu erhöhten Kosten auf der Mieterseite, so sind diese dennoch rechtmäßig, auch wenn es dabei auf die Zustimmung des Mieters gar nicht ankommt. Dieser hat dann nur noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Allerdings lässt sich festhalten, dass, auch wenn eine derartige Zustimmung nicht erforderlich ist, Verständigungen zwischen den Parteien Streitigkeiten und weitere Kostenaufwände im Nachhinein vermeiden können.  Weitere Informationen finden Sie auch unter <a href="http://www.gebaeudebrandversicherung.de/">gebaeudebrandversicherung.de</a></p>
<p>﻿<br />
</p>
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